⚠️ Platzhalter — vor Live-Schaltung mit dem geprüften Rechtstext deines Anwalts ersetzen.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform sportwochen-organisator sowie des Marketplace-Bereichs (erreichbar unter die-sportwoche.at und sportwochen-organisator.at/finden — derselbe Marktplatz, zwei Zugänge), jeweils betrieben von Florian Mori, Einzelunternehmer, Quellweg 8, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See, UID: ATU70000713 (im Folgenden „Betreiber"). SaaS-Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (Sportwochen-Veranstalter).
§ 2 Vertragsabschluss SaaS
Mit Anlage eines Mandanten und Erstanmeldung kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Der Vertrag wird monatlich abgerechnet und ist monatlich kündbar.
§ 3 Leistungen SaaS
Bereitstellung der webbasierten Plattform (Wochenplan, Trainer-Lohn, Shuttle-Logistik, Finanz-Cockpit) auf EU-Servern, inkl. tägliche Backups, Software-Updates und Mail-Support. Verfügbarkeit im Jahresmittel ≥ 99 %.
§ 4 Entgelt SaaS
Provision auf den Saison-Umsatz des Kunden: 1 % auf den gesamten Saison-Umsatz (keine Staffelung). Kein Mindestbeitrag, kein Cap, keine Setup-Gebühr. Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsersten auf Basis des im jeweiligen Vormonat verbuchten Umsatzes. Saison-Pausen sind beitragsfrei. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. (sofern ausgewiesen).
§ 5 Marketplace — Vermittlerstellung
Im Marketplace-Bereich (/finden) tritt der Betreiber ausschließlich als Vermittler zwischen Schulen/Lehrer:innen und den jeweils gelisteten Sportwochen-Veranstaltern auf. Der Reisevertrag kommt direkt zwischen Schule und Veranstalter zustande — der Betreiber ist nicht Vertragspartei, übernimmt keine Reiseveranstalter-Pflichten nach Pauschalreisegesetz (PRG) und keine Gewährleistung für die gebuchte Sportwoche.
§ 6 Marketplace-Provision
Pro Buchung, die nachweislich über den Marketplace zustande gekommen ist, verrechnet der Betreiber dem vermittelnden Veranstalter eine Erfolgsprovision in Höhe von 1 % des Brutto-Buchungswerts (sofern nicht individuell anders vereinbart). Die Provision wird nach Eingang der Anzahlung beim Veranstalter fällig.
§ 7 Pflichten des Kunden / Veranstalters
Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht zu missbrauchen, Zugangsdaten geheim zu halten, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen, im Marketplace nur wahrheitsgemäße Angaben zum eigenen Angebot zu machen und gegenüber seinen Endkunden (Schulen, Trainern, Eltern) DSGVO-konform zu agieren.
§ 8 Vollständige Erfassung von Buchungen
Der Kunde verpflichtet sich, alle in einer Saison durchgeführten Schul-Sportwochen vollständig im System zu erfassen — unabhängig vom Akquise-Kanal (Marketplace, direkte Anfrage per Telefon, Mail, Empfehlung oder Bestandskunde). Maßgeblich für die Provisions-Abrechnung ist der tatsächliche Saison-Umsatz aus Schul-Sportwochen, nicht der über den Marketplace vermittelte Anteil.
Stichprobenhafte Plausibilitäts-Prüfungen durch den Betreiber (z.B. Vergleich Hotel-Belegungstage gegen erfasste Schülerzahlen, Trainer-Stundenabrechnung gegen Gruppengrößen, Marketplace-Anfragen gegen Buchungseingänge) sind ausdrücklich zulässig. Ergibt sich aus solchen Prüfungen ein begründeter Verdacht auf unvollständige Erfassung, ist der Kunde verpflichtet, dem Betreiber innerhalb von 14 Tagen Einsicht in saison-bezogene Buchhaltungsunterlagen zu gewähren (Audit-Recht, einmalig je Saison, unter strenger Vertraulichkeit).
Verstöße gegen die Vollständigkeits-Pflicht berechtigen den Betreiber zur Nachforderung der ausstehenden Provision zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von 20 % auf die Nachforderung, im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags und Sperrung des Mandanten.
§ 9 Datenexport & Kündigung
Der Kunde kann jederzeit einen vollständigen Datenexport (PocketBase-Snapshot + JSON pro Sammlung) anfordern (Art. 20 DSGVO). Nach Kündigung sind die Daten noch 30 Tage abrufbar, danach werden sie unwiederbringlich gelöscht.
§ 10 Haftung
Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste außerhalb des vereinbarten Backup-Rhythmus ist ausgeschlossen. Für die Inhalte der Marketplace-Anbieter und die Durchführung der vermittelten Sportwochen wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
§ 11 Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Klagenfurt am Wörthersee.